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Mittwoch, den 22. Februar 2012 um 11:34 Uhr |
Frankfurt. Die hessischen Arbeitsgerichte haben sich im vergangenen Jahr mit weniger Klagen befassen müssen als noch 2010. Im Durchschnitt seien bei den zwölf Arbeitsgerichten fünf Prozent weniger neue Verfahren eingegangen, teilte das Hessische Landesarbeitsgericht am Mittwoch mit. Der Anteil der Kündigungsschutzverfahren habe dabei wie im Jahr zuvor bei etwa 50 Prozent gelegen.
Auch die Zahl der noch offenen Verfahren sank den Angaben zufolge gegenüber Ende 2010 um 4,5 Prozent auf 9.340. Das vergangene Jahr sei für die Arbeitsgerichte von der organisatorischen Bewältigung der Gerichtszusammenlegungen geprägt gewesen, hieß es weiter. (dapd-hes) |